Leitfäden für den Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 km/h und 45 km/h

Da E-Bikes / Pedelecs mit CE-Zeichen und einer Tretunterstützung bis 25 km/h unter die Maschinenrichtlinie fallen und somit die Bauteile nicht ohne weiteres ausgetauscht werden dürfen, herrschte anfangs große Unsicherheit im Handel. Daher haben Ende 2015 die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 veröffentlicht, welcher vom Handel dankbar angenommen wurde.

Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt und als Handlungsempfehlung einzustufen.

Ein solcher Leitfaden für den Bauteiletausch steht nun auch für schnelle E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h, die anders als die oben genannten Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und der EU-Richtlinie 2002/24/E6 oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013 unterliegen, zur Verfügung. Verantwortlich für die Erarbeitung dieses Leifadens sind die folgenden Verbände und Firmen: Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).

Die Leitfäden können unter den Links auf der rechten Seite heruntergeladen werden.

Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV)

http://www.zweiradberufe.de/ 

TÜV Rheinland

https://www.tuv.com/germany/de/

velotech.de

http://www.velotech.de/

Verbund Service und Fahrrad (VSF)

https://www.vsf.de/

Zedler-Institut

http://www.zedler-institut.de

Zweirad-Industrie-Verband (ZIV)

http://www.ziv-zweirad.de/