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Kinderfahrrad? Aber sicher!

Braucht ein Kinderrad Beleuchtung? Ist ein Kettenschutz vorgeschrieben? Und besteht eine Helmpflicht für Kinder? Wir helfen Dir und Deinem Kind weiter.

Verkehrssicherheit hängt von Alter ab

Was als verkehrssicheres Kinderfahrrad gilt, hängt in erster Linie vom Alter Deines Kindes ab. Abgeleitet davon ergibt sich, wo der oder die Kleine mit dem Rad fahren darf oder auch muss. Kinder bis acht Jahren müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Gehweg fahren. Ausnahmen sind hier lediglich baulich abgetrennte Radwege. Selbst in Fahrradstraßen müssen Kinder bis acht Jahre den Gehweg nutzen. Du darfst Dein Kind dabei übrigens auch begleiten. Zwischen acht und zehn Jahren können Kinder wählen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg Radfahren möchten. Ab zehn Jahren besteht dann die Pflicht zum Fahren auf der Fahrbahn bzw. allen weiteren Radwegeoptionen wie Radfahr- oder Schutzstreifen.

Exkurs: Normen für Kinderräder

Aus diesen Regeln leitet sich die Norm für Kinderfahrräder ab. Meist fahren Kinder unter acht Jahren ein Rad mit 20-Zoll-Laufrädern oder kleiner. Diese Räder gelten allerdings nicht als Fahrräder, sondern gesondert als Kinderräder. Deshalb gilt hier nicht die internationale Norm DIN EN ISO 4210 für Fahrräder, sondern die Räder werden nach der Norm DIN EN ISO 8098 getestet. Darunter fallen alle Räder, die eine Sattelhöhe zwischen 425 und 635 Millimeter haben und nicht für sog. „Trickfahrten“ bestimmt sind (z. B. BMX), also grob gesagt: Kinderräder zwischen 14 und 20 Zoll. Die Testkriterien sind auf kinderspezifische Belastungen angepasst und es gibt die Besonderheit, dass ein Kettenschutz Teil der Ausstattung sein soll. Hintergrund: Kinder könnten sich in der Kette die Finger oder die Kleidung zu leicht einklemmen. Deshalb ist es eine Überlegung wert, gleich auf ein Kinderrad mit Riemenantrieb wie bei unseren Modellen von Early Rider zu setzen. Die Kleidung ist so vor Einklemmen und Schmutz besser geschützt als bei einer konventionellen Kette. Die Norm ist allerdings nur eine Empfehlung und keine gesetzliche Verpflichtung wie etwa die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

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Akku-Beleuchtung erst bei größeren Rädern

Da Dein Kind mit einem Rad bis 20 Zoll in der Regel nur auf dem Gehweg unterwegs ist, fällt es nicht unter den Geltungsbereich der Beleuchtungsvorschrift der StVZO. Das heißt: Es braucht keine Beleuchtung. Allerdings raten wir dazu, dass Du Deinem Kind bereits in jungen Jahren Beleuchtung an das Rad baust, damit es früh den Umgang damit lernt und bei Dunkelheit auch auf dem Gehweg sichtbar ist. Es gibt deshalb auch 20-Zoll-Räder, an denen Lichtanlagen fest verbaut sind. Das geringere Gewicht und die Möglichkeit, das Licht bei Sonnenschein abzunehmen, sind die Vorteile der Akku-Beleuchtung. Fest verbautes Licht kann dagegen nicht vergessen oder gestohlen werden.

Akku-Beleuchtung braucht K-Nummer

Dein Kind darf übrigens Akku-Beleuchtung nutzen, wenn es älter ist und sein Rad unter den Geltungsbereich der StVZO fällt. Bereits seit 2013 ist Akku- und Batteriebeleuchtung offiziell im Straßenverkehr erlaubt. Kinder- und Jugendräder brauchen deshalb keinen Dynamo mehr, der das Rad schwerer macht. Allerdings gilt es, den Ladezustand der Akku-Lichter regelmäßig im Blick zu behalten. Die Akku-Beleuchtung selbst sollte ebenfalls nicht allzu schwer sein, aber über eine hohe Beleuchtungsintensität und einfache Bedienung verfügen. Achte beim Kauf StVZO-konformer Beleuchtung unbedingt auf die K-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes. Nur diese darf im Straßenverkehr genutzt werden.

Reflektoren sind vorgeschrieben

Ebenfalls vorgeschrieben laut StVZO sind Reflektoren. Front- und Rückstrahler sind Teil der Grundausstattung und bei vielen Rädern bereits standardmäßig verbaut bzw. im Lieferumfang enthalten. Auch gibt es nachrüstbare Akku-Lichter mit integrierten Reflektoren. Zusätzlich vorgeschrieben sind Pedale mit Reflektoren. Hier kannst Du bei Bedarf einfach nachrüsten, falls die mitgelieferten keine Reflektoren haben. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind Reflektoren in den Speichen für die seitliche Sichtbarkeit. Alternativ ist es auch erlaubt, einen reflektierenden Reifen, wie beispielsweise den Marathon Plus von Schwalbe zu nutzen. Beliebt bei Kindern sind Speichenclips. Diese steckst Du einfach an die Speichen. Sie erhöhen die Sichtbarkeit deutlich und sind ebenfalls zugelassen. Auch bei Rädern für Kleinere bieten sich diese zusätzliche Sicherheitsfeatures an, selbst wenn es nicht Pflicht ist.

Zwei Bremsen müssen es sein!

Ein verkehrssicheres Kinderrad braucht zwei voneinander getrennte Bremsen, also eine fürs Vorder- und eine fürs Hinterrad. Galt früher lange Zeit die Rücktrittbremse als Nonplusultra für Kinderräder, haben sich mittlerweile auch hier zwei Handbremsen durchgesetzt. Kinder lernen so bereits in jungen Jahren den Umgang und das richtige Dosieren der Bremsen. Außerdem sind Handbremsen deutlich leichter als eine Rücktrittnabe. Aber: Du musst mit Deinem Kind das Bremsen anfänglich viel üben. Speziell kleine Kinder haben noch Probleme, wenn sie beispielsweise Handzeichen geben müssen. Handzeichen, Bremsen und Schulterblick richtig zu koordinieren, braucht Zeit und Übung. Auch die Einstellung der Bremshebel ist bei den Kids ungleich wichtiger als bei Erwachsenen: Die Kleinen haben noch nicht so viel Kraft und natürlich deutlich kleinere Hände - also bitte viel Augenmerk darauf richten, dass die Hebel sicher gegriffen und gezogen werden können. 

 

2 Bremsen sind Pflicht! Aber kommt Dein Nachwuchs auch sicher an die Hebel?
2 Bremsen sind Pflicht! Aber kommt Dein Nachwuchs auch sicher an die Hebel?

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Schaltung ist nicht vorgeschrieben

Eine Schaltung ist keine Vorgabe der StVZO. Generell kommen die meisten Räder unter 20 Zoll ohne Schaltung, da eine Schaltung Dein Kind leicht vom Straßenverkehr ablenken und überfordern könnte. Wenn Du viel mit Deinem Kind im Gelände unterwegs bist, kannst Du hingegen überlegen, ob ein kleineres Rad mit Schaltung schon sinnvoll wäre. Das hängt auch davon ab, wie sicher Dein Kind bereits Radfahren und die verschiedenen Handgriffe timen kann.

Kette oder Riemen, Schaltung oder Singlespeed: alles erlaubt!
Kette oder Riemen, Schaltung oder Singlespeed: alles erlaubt!

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Schutzbleche sind sinnvoll, aber kein Muss

Ebenfalls keine Vorgabe der StVZO sind Schutzbleche, auch Radschützer genannt. Diese können aber durchaus sinnvoll sein, wenn Dein Kind ganzjährig mit dem Rad zur Schule fährt oder gerne auch im Matsch mit dem MTB unterwegs ist. Der Vorteil an ansteckbaren Radschützern: Sie lassen sich leicht an- und abmontieren und sind heute meist nicht mehr aus Blech, sondern aus leichten und belastbaren Kunststoffen und auch für kleine Reifengrößen geeignet .

Gepäckträger hilft auf dem Schulweg

Auch ein Gepäckträger ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll für den Schulweg sein. Speziell bei Erst- und Zweitklässler:innen können schwere Schulrucksäcke dazu führen, dass der Bewegungsspielraum des Kindes auf dem Rad eingeschränkt und so etwa der Schulterblick erschwert wird. Abhilfe schafft beispielsweise ein Korb, der auf den Gepäckträger montiert ist und in den Dein Kind den Schulranzen stellen kann. 

Klingel ist Pflicht

Eine Klingel wiederum ist am Fahrrad Pflicht – auch bei Kinderrädern. Hier macht sie sogar noch mehr Sinn, da sich die Kinder auf den Gehwegen nötigenfalls Aufmerksamkeit gegenüber Fußgänger:innen verschaffen können. Im Normalfall ist eine Klingel deshalb im Lieferumfang von Kinderrädern enthalten. Falls nicht, kannst Du sie kostengünstig nachrüsten. 

Wimpel sorgt für Sichtbarkeit

Keine Vorgabe, aber sinnvoll im Straßenverkehr ist ein Wimpel an einer kleinen Fahnenstange. Gerade wenn durch parkende Autos die Sicht auf den Geh- und Radweg verdeckt wird, erhöht ein hoher Wimpel die Sichtbarkeit der kleinen Verkehrsteilnehmer:innen.

Keine Helmpflicht, aber Helm ist Pflicht!

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Kinder. Wir finden jedoch, dass ein Helm unbedingt zur Grundausstattung gehören muss! Er schützt in den meisten Fällen vor drastischen Kopfverletzungen und kann Leben retten. Fahrradhelme mit integriertem Licht bieten sich an, da sie die Sichtbarkeit nochmals deutlich erhöhen. Beachte auch, dass in manchen Urlaubsregionen wie Österreich oder Frankreich eine Helmpflicht für Kinder gilt!

Bekleidung sollte reflektieren

Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll ist reflektierende Bekleidung. Das kann, muss aber nicht unbedingt eine Warnweste sein. Stylische Kinderbekleidung mit Reflexelementen bietet z. B. auch Vaude an.

Schloss schützt vor Diebstahl

Für die Verkehrssicherheit zwar nicht relevant, aber für ein sicheres Kinderfahrrad unerlässlich: ein passendes Fahrradschloss. Am besten eignen sich für Kinder leichte Schlösser, die sie selbst mitnehmen und bedienen können.

Kinder sitzen auf einem Baum an einem See. Sie sind mit ihren Mountainbikes unterwegs.

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